Durch die gleichzeitig laufenden Diskussionen um die Sperrung bzw. eher das Verstecken von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten (Link zur Petition: „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten„), hätte ich einen interessanten Atikel der Telepolis fast übersehen: Jugendschutz und politische Zensur.

Dass die Hersteller von Filtersoftware, die ja reichlich für Eltern und PädagogInnen angeboten wird, oftmals eine sehr subjektive Ansicht zur Gefährlichkeit bestimmter Webseiten haben, dürfte ja bekannt sein. Der Fall, den Telepolis hier schildert, erfährt aber eine besondere Brisanz dadurch, dass die Software JusProg als einziges Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen ist.

Die Filtersoftware sperrt etwa Angebote, wie die Internetseiten von Parteien, der Piratenpartei, der TAZ und des AK Vorratsdatenspeicherung. Aufgrund des Telepolisartikels wurden zwar einige Seiten nun anders bewertet, andere bleiben wiederum im Filter.

Einen ausführlicheren Test des Filters kann man im Blog „mein gott und meine welt“ nachlesen.

UPDATE: In einem Gespräch mit Telepolis entschuldigt sich der Vorstandsvorsitzende von JusProg damit, dass sie einen Crawler einsetzen um Seiten in den Filter aufzunehmen. (Obwohl auf deren Webseiten immer noch steht, dass die Seiten auch noch von zwei Mitabeitern geprüft werden). Schönes Beispiel jedenfalls für de Untauglichkeit von Crawlern zur Erstellung solcher Filterlisten.